Ein Praktikum beim Landgericht Bremen gibt erste Einblicke in die betrieblichen Zusammenhänge eines Gerichtes. Dabei werden den Schüler:innen die Berufe der Justizwachtmeister:innen, Justizfachangestellten, Gerichtsvollzieher:innen, Rechtspfleger:innen und Richter:innen vorgestellt. Außerdem erhalten die Schüler:innen die Gelegenheit, an Verhandlungen im Straf- und Zivilbereich teilzunehmen.
Die Schüler:innen können durch ein Praktikum eine persönliche Orientierung für Ihren späteren Berufsweg gewinnen.
Die Voraussetzung für ein Schülerpraktikum beim Landgericht Bremen ist, dass Sie mindestens 16 Jahre alt sind und/oder die 10. Klasse besuchen.
Sollte diese Voraussetzung erfüllt werden, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Die Bewerbung senden Sie bitte an: office@landgericht.bremen.de
Hinweis:
Die Bewerbungsunterlagen bitte in PDF-Format beifügen.
Unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen in anderweitigen Formaten können wir nicht berücksichtigen! Diese werden aufgrund der hohen Bewerber:innenzahl ohne weitere Rückmeldung gelöscht!
Bewerbungen und Anfragen richten Sie bitte an
Verschwiegenheit während und nach dem Praktikum
Zu Beginn des Praktikums werden die Schüler:innen nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet, die Verschwiegenheitspflicht einzuhalten.
Arbeits- und Pausenzeiten
Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach den Vorgaben der Schule und ggfs. nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Das JArbSchG sieht folgendes vor:
Gemäß § 7 JArbSchG darf die Arbeitszeit nicht mehr als 7 Stunden/Tag bzw. 35 Stunden/Woche betragen.
Gemäß § 11 JArbSchG müssen die Ruhepausen mindestens betragen:
30 Min. bei einer täglichen Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden
60 Min. bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
Die Schüler:innen bekommen nach der Zusage die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners mitgeteilt und können mit diesem dann die jeweiligen Arbeits- und Pausenzeiten absprechen.
Versicherung während des Praktikums
Für die Dauer des Praktikums unterliegen die Schüler:innen der gesetzlichen Unfallversicherung.