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Strafabteilung des Landgerichts Bremen

Die großen Strafkammern des Landgerichts sind in erster Instanz zuständig für Strafsachen, in denen eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und/oder eine Sicherungsverwahrung zu erwarten ist, sowie bei besonders schweren Delikten.

Die großen Strafkammern sind gem. § 76 Abs. 1 GVG grundsätzlich mit drei Berufsrichter:innen und zwei Schöff:innen(ehrenamtliche Richter:innen) besetzt.

In zweiter Instanz sind die kleinen Strafkammern für Entscheidungen über die Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Urteile zuständig.

Die kleinen Strafkammern sind, im Gegensatz zu den großen Strafkammern, mit einer/einem Berufsrichter:in und zwei Schöff:innen besetzt.

Neben diesen Verfahren werden auch die Angelegenheiten der Strafvollstreckungskammern und Bewährungskammern beim Landgericht behandelt.

Kontakt

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straf@landgericht.bremen.de