Zu den Aufgaben der Verwaltungsabteilung gehören insbesondere:
Das Landgericht ist zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Weitere Informationen zu Apostillen und Legalisationen finden Sie hier
Der Präsident des Landgerichts Bremen hat im Rahmen der Justizverwaltung hinsichtlich der Notarinnen und Notare in Bremen die Aufgabe, die gesetzesmäßige Amtsausführung der Notar:innen, insbesondere durch regelmäßige Überprüfungen, zu überwachen.
Außerdem nimmt das Landgericht Dienstaufsichts- und Kostenbeschwerden gegen Notar:innen entgegen und bescheidet diese.
Falls Sie eine Notarin oder einen Notar suchen, nutzen Sie bitte die Online-Auskunft/ Suche der Bundesnotarkammer. Eine Empfehlung insoweit durch die Beschäftigten des Landgerichts kann nicht erfolgen.
Ansprechpartner für Notarangelegenheiten:
Notare sind gem. § 2 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes verpflichtet, die Regelungen des Geldwäschegesetzes zu beachten. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz haben sie zu melden. Beurkundungen von Verträgen, die den Voraussetzungen des Geldwäschegesetzes nicht entsprechen, dürfen sie nicht ohne weiteres vornehmen.
Konkrete Hinweise sind wichtig und können helfen, Verstößen gegen das Geldwäschegesetz nachzugehen. Sie können mit Ihren Hinweisen dazu beitragen, dass Fehlverhalten Einzelner aufgedeckt und negative Folgen dieses Fehlverhaltens eingedämmt bzw. korrigiert werden.
Das Hinweisgebersystem gem. § 53 GwG bietet die Möglichkeit, das Landgericht als zuständige Aufsichtsbehörde über die Notare über potentielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, auf Wunsch selbstverständlich auch anonym, zu informieren.
Die Mitteilung kann je nach Ihren Bedürfnissen über den nachfolgend verlinkten Onlinedienst „Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz“, per Briefpost, kurzfristig eingerichteter E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung oder aber auch über eine Anwältin bzw. einen Anwalt übersendet werden.
Nähere Informationen zum Hinweisgebersystem finden Sie im Serviceportal Bremen.
Direkte Meldungen von Hinweisen können Sie über den Onlinedienst, auf der Internetseite der Seestadt Bremerhaven, vornehmen.