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Schöff:innen

Allgemeine Hinweise

Der Antrag auf Entschädigung für die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe bitte nur einmal im Monat einreichen.

Anträge sind außerdem ausschließlich auf dem Postweg zu übersenden, in den Hausbriefkasten in der Ostertorstraße 25- 31 einzuwerfen oder in der Postannahmestelle des Amtsgerichts abzugeben.

Sofern Termine kurzfristig ausfallen oder sich Änderungen ergeben, so kontaktieren wir Sie per E-Mail oder Telefon. Bitte schauen Sie vor den Terminen regelmäßig in Ihr Postfach oder auf Ihr Telefon.

Sollte bei Ihnen eine Verhinderung eintreten, so melden Sie sich bitte so schnell wie möglich per E-Mail bei der Schöffengeschäftsstelle

Sofern Sie am Tage des Termins nicht zu uns kommen können (z.B. wegen Krankheit) so senden Sie bitte ebenso eine Mail an office@landgericht.bremen.de

Formulare

Antrag auf Schöffenentschädigung (pdf, 184.6 KB)

Merkblatt für Schöffinnen und Schöffen (pdf, 187.6 KB)

Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)

Schöffengeschäftsstelle

Die Sprechzeiten der Schöffengeschäftsstelle:
Montag bis Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

Schöffengeschäftsstelle