Anträge auf Überbeglaubigung werden seit dem 16.03.2022 nicht mehr persönlich entgegengenommen.
Nutzen Sie bitte den Postweg oder die Möglichkeit des Einwurfs in den Briefkasten neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Bremen, Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen.
HINWEIS FÜR NOTARIATE
Notariate werden gebeten, ebenfalls den Postweg oder die Möglichkeit des Einwurfs in den Briefkasten des Amtsgerichts Bremen zu nutzen. Die persönliche Abgabe ist nur bei eiligen Schiffssachen mit vorheriger telefonischer Absprache möglich.
Die Apostille oder Legalisation ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.
Die Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Amtseigenschaft, in welcher die Unterzeichner:innen gehandelt haben, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Sofern Sie nicht wissen, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin oder bei den Konsulaten/Botschaften des Landes, in dem Ihre Dokumente verwendet werden sollen.
Das Landgericht Bremen ist zuständig für
Der Senator für Inneres Bremen ist zuständig für
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten ist zuständig für
Sie können ihren Antrag unter Beifügung der zu beglaubigenden Urkunde/n und unter Angabe des jeweiligen Empfängerlandes auf dem Postweg an folgende Adresse richten:
Landgericht Bremen
- Präsidialabteilung –
Domsheide 16
28195 Bremen
Hierzu nutzen Sie bitte unser Antragsformular (pdf, 78.8 KB) und füllen dieses vollständig aus.
Wichtig:
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu drei Werktagen (zzgl. der Dauer des Postversandes). Sofern Sie die Unterlagen zu einem Termin benötigen (z.B. Auslandsreise, Notartermine), beantragen Sie bitte möglichst frühzeitig die Überbeglaubigung.
Bitte sehen Sie von telefonischen Sachstandsanfragen ab!
Für die Überbeglaubigung einer notariellen Urkunde oder einer Übersetzung entsteht eine jeweils einen Festgebühr in Höhe von 25,00 Euro (Nr. 1310 des Geb.Verz. zum JVKostG).
Für die Überbeglaubigung von gerichtlichen Urkunden (Unterschrift von Justizbeamten /-beschäftigen) entsteht eine jeweils einen Festgebühr in Höhe von 15,00 Euro (Nr. 1311 des Geb.Verz. zum JVKostG).
Die Kosten können per Überweisung gezahlt werden - bitte warten Sie jedoch eine Rechnung ab und geben das dort genannte Kassenzeichen als Verwendungszweck an.
Der Betrag kann alternativ auch durch Gerichtskostenmarke (Einreichung mit Antrag) entrichtet werden. Diese erhalten Sie bei der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Bremen (Zimmer 258).
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr.
Ansprechpartner: