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Apostillen und Legalisationen

Anträge auf Überbeglaubigung werden seit dem 16.03.2022 nicht mehr persönlich entgegengenommen.

Nutzen Sie bitte den Postweg oder die Möglichkeit des Einwurfs in den Briefkasten neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Bremen, Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen.

HINWEIS FÜR NOTARIATE
Notariate werden gebeten, ebenfalls den Postweg oder die Möglichkeit des Einwurfs in den Briefkasten des Amtsgerichts Bremen zu nutzen. Die persönliche Abgabe ist nur bei eiligen Schiffssachen mit vorheriger telefonischer Absprache möglich.

Definition

Die Apostille oder Legalisation ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.

Die Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Amtseigenschaft, in welcher die Unterzeichner:innen gehandelt haben, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Sofern Sie nicht wissen, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin oder bei den Konsulaten/Botschaften des Landes, in dem Ihre Dokumente verwendet werden sollen.

Zuständigkeiten

Das Landgericht Bremen ist zuständig für

  • Gerichtsurkunden (z.B. Erbschein, Scheidungsbeschluss, Handelsregisterauszug) der Bremischen Gerichte
  • Urkunden von Notar:innen aus dem Landgerichtsbezirk Bremen (z.B. Verträge, Vollmachten, beglaubigte Kopien)
  • Übersetzungen von Übersetzer:innen, die vom Landgericht Bremen ermächtigt sind.

Der Senator für Inneres Bremen ist zuständig für

  • Personenstandsurkunden (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden)
  • Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
  • ärztliche Bescheinigungen (Vorbeglaubigung vom Gesundheitsamt oder der Ärzte- bzw. Zahnärztekammer notwendig)
  • Schulzeugnisse und Diplomurkunden (Vorbeglaubigung vom Senator für Bildung und Wissenschaft notwendig)
  • Adoptionsunterlagen, z.B. Sozialberichte (Vorbeglaubigung vom Senator für Soziales notwendig)
  • Exportbescheinigungen (Vorbeglaubigung durch die Handelskammer notwendig).

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten ist zuständig für

  • Urkunden von Bundesbehörden, auch Führungszeugnisse (hier Vorbeglaubigung vom Bundesgerichtshof in Bonn notwendig
  • Endbeglaubigungen von Legalisationen für bestimmte Verwendungsländer

Antrag

Sie können ihren Antrag unter Beifügung der zu beglaubigenden Urkunde/n und unter Angabe des jeweiligen Empfängerlandes auf dem Postweg an folgende Adresse richten:

Landgericht Bremen
- Präsidialabteilung –
Domsheide 16
28195 Bremen

Hierzu nutzen Sie bitte unser Antragsformular (pdf, 78.8 KB) und füllen dieses vollständig aus.

Wichtig:

  • Es können nur Originaldokumente (mit den Originalunterschriften der Aussteller) beglaubigt werden.
  • Werden elektronisch erstelle Handelsregisterauszüge zur Beglaubigung vorgelegt, müssen diese mit dem Dienststempel und der Originalunterschrift des Urkundsbeamten des Registergerichts versehen sein.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu drei Werktagen (zzgl. der Dauer des Postversandes). Sofern Sie die Unterlagen zu einem Termin benötigen (z.B. Auslandsreise, Notartermine), beantragen Sie bitte möglichst frühzeitig die Überbeglaubigung.

Bitte sehen Sie von telefonischen Sachstandsanfragen ab!

Kosten

Für die Überbeglaubigung einer notariellen Urkunde oder einer Übersetzung entsteht eine jeweils einen Festgebühr in Höhe von 25,00 Euro (Nr. 1310 des Geb.Verz. zum JVKostG).

Für die Überbeglaubigung von gerichtlichen Urkunden (Unterschrift von Justizbeamten /-beschäftigen) entsteht eine jeweils einen Festgebühr in Höhe von 15,00 Euro (Nr. 1311 des Geb.Verz. zum JVKostG).

Die Kosten können per Überweisung gezahlt werden - bitte warten Sie jedoch eine Rechnung ab und geben das dort genannte Kassenzeichen als Verwendungszweck an.

Der Betrag kann alternativ auch durch Gerichtskostenmarke (Einreichung mit Antrag) entrichtet werden. Diese erhalten Sie bei der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Bremen (Zimmer 258).

Sprechzeiten und Ansprechpartner

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr.

Ansprechpartner:

  • Frau Werkner, Tel. 0421 361-50492
  • Frau Herfurth, Tel. 0421 361-61661
  • Herr Uhlhorn, Tel. 0421 361-94845