Ab Montag, den 16.03.2020 können Anträge auf Überbeglaubigungen nur in Ausnahmefällen UND nach vorheriger Terminabsprache unter 361-4845 oder 361-61661 persönlich angenommen werden.
Nutzen Sie bitte den Postweg bzw. die Möglichkeit des Einwurfs in den Briefkasten neben dem Haupteingang des Amtsgerichts Bremen, Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen.
Notariate werden gebeten, die Anträge und Urkunden postalisch zu übersenden oder ausnahmslos in der Postannahmestelle des Amtsgerichts abzugeben.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu drei Werktagen (zzgl. der Dauer des Postversandes). Sofern Sie die Unterlagen zu einem Termin benötigen (z.B. Auslandsreise, Notartermine) beantragen Sie bitte möglichst frühzeitig die Überbeglaubigung. Wir bearbeiten Ihre Anträge als Eilsachen.
Bitte sehen Sie von telefonischen Sachstandsanfragen ab.
Die Apostille oder Legalisation ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr.
Die Apostille oder Legalisation bestätigt die Echtheit einer Unterschrift, die Amtseigenschaft, in welcher der/die Unterzeichner/-in gehandelt hat, und ggf. die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Sofern Sie nicht wissen, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation benötigen, informieren Sie sich bitte vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Berlin oder bei den Konsulaten/Botschaften des Landes, in dem Ihre Dokumente verwendet werden sollen.
Das Landgericht Bremen ist zuständig für
Der Senator für Inneres Bremen ist zuständig für
Das Bundesverwaltungsamt Köln ist zuständig für
Sie können ihren Antrag unter Beifügung der zu beglaubigenden Urkunde/n und unter Angabe des jeweiligen Empfängerlandes auf dem Postweg an folgende Adresse richten:
Landgericht Bremen
- Präsidialabteilung –
Domsheide 16
28195 Bremen
Hierzu können Sie das bereitgestellte Antragsformular (pdf, 13.6 KB) benutzen.
Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag und die Dokumente innerhalb der unten angegebenen Sprechzeiten persönlich abzugeben.
Wichtig:
Für die Überbeglaubigung einer notariellen Urkunde oder einer Übersetzung entsteht eine jeweils einen Festgebühr in Höhe von 25,00 Euro (Nr. 1310 des Geb.Verz. zum JVKostG).
Für die Überbeglaubigung von gerichtlichen Urkunden (Unterschrift von Justizbeamten /-beschäftigen) entsteht eine jeweils einen Festgebühr in Höhe von 15,00 Euro (Nr. 1311 des Geb.Verz. zum JVKostG).
Diese Kosten können per Überweisung gezahlt werden - bitte warten Sie jedoch eine Rechnung ab und geben das dort genannte Kassenzeichen als Verwendungszweck an.
Der Betrag kann alternativ auch durch Gerichtskostenmarke (Einreichung mit Antrag) entrichtet werden. Diese ist bei der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Bremen (Zimmer 258) zu erwerben.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr.
Ansprechpartner: